www.marenauta.de
  |  
Yachtcharter
  Die neue Art das  Meer zu erleben
  |  
Call center: +39 01119838811
  |  
Noleggio Barche   Boat Charter   Yachtcharter   Yachtcharter
 
Die Bedingungen der Versicherung


In jedem Yachturlaub kann es leider passieren, dass durch unglückliche Umstände oder schlechtem Wetter Bruch an der Charteryacht entsteht oder dass Crewmitglieder durch Krankheit verhindert sind, den ersehnten Törn anzutreten.
Um gegen alle bösen überraschungen im Urlaub gerüstet zu sein, ist der Abschluss von Charterversicherungen vor jedem Törn fast schon selbstverständlich geworden.
Desshalb bietet Marenauta.com seinen Kunden die Möglichkeit sich gegen unangenehme überraschungen abzusichern indem wir die Charterkautionsversicherung, die Charterausfall und die Charterrücktrittsversicherung von UNIQA anbieten, der führenden Versicherungsgesellschaft im nautischen Sektor.

UNIQA bietet bei den Charterversicherungen nicht nur einen besonders günstigen Preis, sie heben sich auch durch besonderen Leistungsumfang von Versicherungen anderer Anbieter ab:
  • Umfassender Schutz, auch bei Regattateilnahme
  • Als mitversichert gelten u.a. auch alle Segel, Beiboot oder Außenborder!
  • UNIQA Charterversicherungen sind mit der Einzahlung ab Vertragsbeginn gültig!
  • Einmalversicherungen verlängern sich nicht automatisch und müssen deshalb nicht gekündigt werden!
  • Die Angabe Ihrer Bankdaten ist nicht notwendig, Sie überweisen einfach per Zahlschein oder Netbanking!

Um unseren Kunden die Aktivation der Versicherung zu erleichtern, sendet Marenauta.com die benötigten Dokumente zusammen mit dem Reservierungsvoucher per E-Mail. Um die Versicherung zu aktivieren genügt es nur die Prämie per Banküberweisung einzuzahlen.


CHARTERKAUTIONSVERISCHERUNG

ACHTUNG!
Bei kurzfristigem Abschluss der Charterkautionsversicherung ist der Nachweis der Prämienzahlung vor Reiseantritt zu erbringen.

Versicherungsbedingungen

Was ist versichert?
Versichert ist der Einbehalt der Kaution durch den Eigner / Vercharterer infolge von:
 * Verlust oder Beschädigung des gecharterten Schiffes durch Schiffsunfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub bzw. Beschädigung infolgevon Naturkatastrophen
 * gelten als mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden z.B.:
 * infolgenatürlicher Abnützung, Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme
 * Verlustund unbeabsichtigtesZurücklassenvonAusrüstungsgegenständen etc.
 * Schäden, die bei der Ubernahme des Schiffes bereits bestanden und übersehen wurden
 * Lack-, Kratz-und Schrammschäden

Die Leistung des Versicherers:
Ersetzt wird für einen Törn
 * die Rückerstattung der Kaution, wenn ein oben angeführtes versichertes Ereignis gemäß § 4 (1) der besonderen Bedingungen für die Kasko-Versicherung gedeckt ist und die Rückerstattung der Kaution durch den Eigner / Vercharterer entfällt.
Die Leistung der Versicherung ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme begrenzt und gilt für die Dauer der im Chartervertrag angeführten Reisezeit.

Was ist im Schadenfall zu tun?

 * Protokoll über Hergang, Ursache und Ausmaß des Schadens
 * Bei Brand, Diebstahl oder Raub: Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle bzw. dem zuständigen Hafenkapitän.
 * Wenn möglich: Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten
 * Bestätigung des Eigners / Vercharterers über die einbehaltene Kaution.

Versicherungsbedingungen:
Als Grundlagefür die Charterkautionsversicherung gelten die" Besonderen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (BVB/BK 2007)".
Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf.

Versicherer
UNIQA Sachversicherung AG, 1029 Vienna, Untere Donaustraße 21.
Headquarters Vienna, FN (company number) 46466 h at the commercial court of Vienna, DVR: 0664367.

Charterkaution PDF Version

Prämiendetails:
bis 3.000,00 € Kaution 8,00 %
überOver 3.000,00 € Kaution 7,00 %
Mindestprämie 50,00 €
Selbstbehalt 10% der Kaution, min. 100,00 € pro Schadenfall
Selbstbehalt (regatta) 15 %, der Kaution mind. 200,00 € pro Schadenfall


Versicherungsbedingungen



CHARTERRüCKTRITTSVERSICHERUNG

ACHTUNG!
Die Charterrücktrittsversicherung muss bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen und einbezahlt werden. Bei kurzfristigem Charter müssen der Versicherungsabschluss und die Prämienzahlung spätestens am Folgetag der Buchung erfolgen.

Versicherungsbedingungen

Wer ist versichert?
 * Versichert sind der Skipper und die Crewmitglieder

Was ist versichert?
Versichert sind:
 * Stornokosten infolge plötzlicher schwere Erkrankung, Unfall oder Tod aufgrund eine Ausfalles einer versicherten Person bzw. dessen nächsten Angehörigenn

Nicht versichert sind Storno kosten z.B.
 * aufgrund beruflicher Verhinderung bzw. bestehender Erkrankungen
 * infolge Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme

Die Leistung des Versicherers:
Ersetzt wird:
 * bei Ausfall des Skippers die Stornokosten bis zur vollen Chartersumme (ohne Selbstbehalt).
 * bei Ausfall eines Crewmitgliedes der aliquote Anteil der Charterkosten (ohne Selbstbehalt).

Die Leistung des Versicherers ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme limitiert.

Versicherungsbedingungen:
Als Grundlage für die Charterrücktrittsversicherung (Stornokosten) gelten die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Annullationsversicherung". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf.

Versicherer
UNIQA Sachversicherung AG, 1029 Vienna, Untere Donaustraße 21. Headquarters Vienna, FN (company number) 46466 h at the commercial court of Vienna, DVR: 0664367.

Charterrücktritt PDF Version

Prämiendetails:
Prämie 5,00 % vom Reisepreis
Mindestprämie 50,00 €
Selbstbehalt no Selbstbehalt


Versicherungsbedingungen öffnen



CHARTERAUSFALL

ACHTUNG!
Für den Abschluss einer UNIQA Charterausfallversicherung sind zusätzliche Voraussetzungen notwendig:
- Die Charterfirma muss von UNIQA gelistet sein
Wir bitten um Verständnis, dass UNIQA Versicherungsanträge nicht annehmen kann, wenn das Boot bei anderen Firmen gechartert wurde
Versicherungsbedingungen

Diese Versicherung gilt für einen Chartertörn.

Versicherungsfall:
Weder das gecharterte noch ein Ersatzschiff können vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt aus folgenden Ursachen zur Verfügung gestellt werden:
- Insolvenz des Vercharterers zwischen Buchung und Antritt des Törns
- Bootsunfall oder -untergang

(Ersatzschiff: Definition nach Allgem. Charterbedingungen: Eine in Größe, Kabinen-und Kojenanzahl sowie Ausstattung vergleichbare Yacht. Diese muß bis spätestens 1/4 der vereinbarten Charterdauer, maximal 3 Tage, zur Verfügung gestellt werden.)

Possibility of recourse by UNIQA against the charter company (charter basis).

Leistungen:
Bei Insolvenz/ Nichtweiterleitung der Kundengelder
Charterpreis (max. EUR 5,000.- pro Woche, max 15,000.- pro Törn) Kumulgrenze EUR 150,000.-Mehrkosten für Flüge,etc, höhere Charterkosten bis EUR 1,500.- pro Törn Kumulgrenze EUR 150,000.-

Geltungsbereich: WELTWEIT

Ausschlüsse
Nicht versichert sind:
- Der Ausfall der Charter, sofern der Vercharterer dem Versicherten eine andere Charteryacht mit gleicher Kabinenanzahl angeboten hat und dieser die Ersatzyacht ablehnt.
- Der Ausfall der Charter aufgrund eines Zustandes, den der Versicherte selbst zu verantworten hat.
- Minderungen des Charterpreises aufgrund von Unzufriedenheit oder Fehlen von zugesicherten Eigenschaften (wie z.B. Sauberkeit, Beiboot, Außenborder, Zusatzsegel, etc.), sofern dadurch die Fahrtüchtigkeit der gecharterten Yacht weiterhin sichergestellt ist.
- Ein zumutbarer Ausfall der Charter wegen zu später Rückgabe des Vorcharterers oder einer Reparatur von 24 Std. pro Charterwoche.
- Charterpreise die nicht über Banktransferwege (überweisungen / Kreditkarten) und nicht direkt an den Vercharterer (Agentur / Basis) gezahlt wurden.
- Die Nichtverfügbarkeit der Yacht allein - ausser den oben angeführten Ursachen - bedingt keinen Versicherungsschutz.

Obliegenheiten
Der Antrag auf Reisepreisabsicherungsversicherung ist bei Abschluss des Chartervertrages beim Versicherer zu beantragen, der Versicherungsschutz beginnt mit Einzahlung der Prämie

Charterausfall PDF Version

Prämiendetails:
Prämie 2,10 % vom Reisepreis
Mindestprämie 60,00 €
Selbstbehalt kein Selbstbehalt




Die hierin erhaltenen Daten dienen nur zur Information. Nur die Versicherungsverträge (erhaltbar in PDF) regeln in der Tat die Versicherungsbedingungen.